Schätzen und zahlen

RIESTER II Freiberufler müssen genau rechnen, um die vollen staatlichen Zuschüsse zu bekommen

BERLIN taz | Selbstständige können nicht „riestern“. Es sei denn, sie zahlen Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein – so wie freischaffende JournalistInnen, die Mitglied in der Künstlersozialversicherung (KSK) sind.

Die KSK übernimmt bei den FreiberuflerInnen jenen Anteil der sozialversicherungspflichtigen Leistungen, die bei Festangestellten vom Arbeitgeber gezahlt werden: Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung.

Klingt einfach, ist aber kompliziert. Im Gegensatz zu festangestellten KollegInnen, die in der Regel über ein unverändertes Einkommen verfügen, stagnieren die Einkünfte der Freiberufler. Das hat zur Folge, dass viele von ihnen häufig nicht wissen, ob sie in einem Jahr tatsächlich genug eingezahlt haben, um die vollen staatlichen Zulagen zu bekommen.

Freie müssen nämlich schätzen, wie viel sie im kommen- den Jahr verdienen werden. Auf dieser Grundlage werden die Riester-Monatsbeiträge festgelegt. Verdienen die Betroffenen weniger als geschätzt, gibt es kein Problem: Sie bekommen die Zulagen in voller Höhe. Verdienen sie aber mehr und haben damit zu wenig Riester-Bei- träge gezahlt, bekommen sie nur anteilmäßig die staatlichen Zuschüsse. Das Presseversorgungswerk (PVW), wo viele Freibe- rufler „riestern“, wiegelt ab: Das ist nicht schlimm, man kann „aufstocken“. Aber das ist ein Problem: „Aufstocken“ kann man nur im laufenden Jahr und nicht rückwirkend. Also bleibt den Betroffenen doch wieder nur, im Dezember den Jahresverdienst zu überschlagen, zu rechnen und dann „aufzustocken“.

Viele Betroffene seien damit überfordert, sagt Dirk Steinmetz, Finanzberater beim „Fairsicherungsbüro“ in Berlin: „An dieser Stelle ist die Riester-Versicherung nicht ausreichend transparent.“ SIMONE SCHMOLLACK