Noch ein Einsatz, aber keine Belege

KLEINE ANFRAGE Die verdeckte Ermittlerin Iris P. hat seit 2004 auch für das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein in der linken Szene recherchiert. Die Akten sind lückenhaft

Die Affäre um den Einsatz der Staatsschützerin Iris P. alias „Iris Schneider“ als „verdeckte Ermittlerin“ (VE) im besetzten autonomen Zentrum Rote Flora in Hamburg und beim linken Radio „Freies Sender Kombinat“ (FSK) wirft immer mehr Fragen auf.

Auf eine am Samstag veröffentlichte Anfrage des schleswig-holsteinischen Landtagsabgeordneten der Piratenpartei, Patrick Breyer, räumt das Kieler Innenministerium für das Landeskriminalamt (LKA) als Antwort ein, 2004 ein Ermittlungsverfahren auf Weisung der Bundesanwaltschaft vom Bundeskriminalamt gegen die „Autonome Zelle in Gedenken an Ulrike Meinhof“ (Azum) übernommen zu haben. Unterlagen seien aber weder beim LKA noch bei der Polizeidirektion Kiel mehr vorhanden – aufgrund der Löschfristen.

Alle Angaben würden daher „erinnerungsbasierend“ nach Aussagen der damals eingeweihten Beamten erfolgen. „Der im LKA Schleswig-Holstein erinnerliche VE-Einsatz“ sei aufgrund eines Beschlusses des Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof wegen „Bildung einer terroristischen Vereinigung“ erfolgt, so das LKA.

Die Azum hatte sich im Oktober 2000 zu einem Brandanschlag auf die Polizeistation in Bönningstedt (Kreis Pinneberg) nahe Hamburg bekannt, galt aber für die Sicherheitsbehörden schon ab 2003 als „aufgelöst“. Von der vorangegangenen Ermittlertätigkeit von Iris P. für das Bundeskriminalamt und das Hamburger Landeskriminalamt ab 2001 habe sich das LKA in Kiel nicht informieren lassen. Über den Einsatz von „Iris Schneider“ und ihre aktive Mitwirkung beim FSK unter Leitung des LKA Kiel hätten die jeweiligen rot-grünen und schwarz-roten Landesregierungen keine Kenntnis bekommen, so die heutige Kieler Landesregierung.

Aus den heute noch vorliegenden Akten bei der Flensburger Staatsanwaltschaft, die 2008 das Ermittlungsverfahren übernommen und eingestellt hatte, ergebe sich „kein Hinweis darauf“, das ein BGH-Ermittlungsrichter den verdeckten Einsatz angeordnet habe. „Diese Dokumentationslücken in der Ermittlungsakte sind erstaunlich und klärungsbedürftig“, kritisiert Breyer.  KVA