BGH erschwert Webporno-Gucken

FREIBURG taz ■ Der Bundesgerichtshof (BGH) fordert für pornografische Internet-Angebote einen strengen Jugendschutz. Die Anbieter müssen sicherstellen, dass die Filmchen nur von Erwachsenen heruntergeladen werden können. Es genüge nicht, wenn nur die Eingabe einer Ausweisnummer verlangt werde, so die Richter. Jugendliche könnten sich leicht die Ausweisdaten von Eltern oder erwachsenen Freunden besorgen. Auch die Angabe einer Konto- oder Kreditkartennummer sei nicht ausreichend. Gut findet der BGH dagegen das Postident-Verfahren, bei dem das Alter des Nutzers einmal persönlich von einem Briefträger geprüft wird. Das Urteil richtet sich gegen den Verifikationsdienst ueber18.de, der mit verschiedenen Pornoangeboten zusammenarbeitet. Geklagt hatte der Wettbeweber X-check.de, der das Postident-Verfahren verwendet. CHR