Kein Geld für Banken

Baden-Württemberg muss nicht für den FlowTex-Betrug haften. Geldinstitute hatten 1,1 Milliarden Euro gefordert

KARLSRUHE ap ■ Die FlowTex-Gläubiger sind mit einer milliardenschweren Schadenersatzklage gegen das Land Baden-Württemberg gescheitert. Wie bereits das Landgericht sah es auch das Oberlandesgericht Karlsruhe als nicht erwiesen an, dass ein Betriebsprüfer des Finanzamts Karlsruhe das FlowTex-Betrugssystem schon im Jahr 1996 durchschaute. Über 100 Banken und Leasingfirmen hatten in dem Amtshaftungsprozess rund 1,1 Milliarden Euro vom Land verlangt.

Das Unternehmen FlowTex steht für den schwersten Fall von Wirtschaftskriminalität der Nachkriegsgeschichte. Der damalige FlowTex-Chef Manfred Schmider und sein Komplize Klaus Kleiser hatten ein groß angelegtes Betrugssystem mit nicht existierenden Horizontalbohrmaschinen zum Verlegen von unterirdischen Leitungen aufgebaut. Banken und Leasingfirmen gaben Kredite in Milliarden-Höhe.

Eine Haftung des Landes Baden-Württemberg wäre laut dem Vorsitzenden Richter Martin Zöller nur in Frage gekommen, wenn eine vorsätzlichen Beihilfe zum Betrug oder vorsätzlicher Amtsmissbrauch vorgelegen hätte. Diesen Nachweis hätten die geschädigten Banken aber nicht erbringen können. Allerdings habe es eine „gewisse Nähe“ eines Finanzbeamten zu Schmider gegeben.

Die Betriebsprüfer hätten die Zahlungsflüsse zwischen den von Schmider und Kleiser beherrschten Firmen erkannt und auch bemerkt, dass die Bohrsysteme teilweise nicht rentabel arbeiteten. Es sei aber nicht bewiesen, dass sie auch von der Fälschung der Unterlagen wussten, mit denen das Fehlen von rund 1.000 Horizontalbohrsystemen verschleiert wurde. Die Revision zum Bundesgerichtshof ließ das Gericht nicht zu.

Der FlowTex-Betrug war im Jahr 2000 aufgeflogen. Schmider und Kleiser wurden zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Ein Betriebsprüfer des Finanzamtes erhielt im Juli eine Bewährungsstrafe, weil er von Schmider einen VW Golf zum Vorzugspreis gekauft hatte.