Beschränkte Klärung

EU-PARLAMENT Zum Steuerskandal gibt es keinen formalen Untersuchungsausschuss. Grüne empört

BRÜSSEL rtr/taz | Im EU-Parlament ist die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung von Steuerdeals zwischen EU-Staaten und Konzernen am Widerstand der großen Fraktionen gescheitert. Stattdessen vereinbarten die Fraktionsvorsitzenden am Donnerstag, dass ein „Sonderausschuss“ prüfen soll, inwieweit Länder wie Luxemburg Steuervermeidung fördern. Im Gegensatz zum Untersuchungsausschuss hat dieses Sondergremium weniger Befugnisse. Der Juristische Dienst des EU-Parlaments hatte rechtliche Bedenken gegen einen Untersuchungsausschuss geäußert.

Die Vorsitzende der Grünen im EU-Parlament, Rebecca Harms, bezeichnete es dennoch als unverständlich, dass die Fraktionsvorsitzenden eine Untersuchung mit weitreichenden Möglichkeiten abgelehnt hätten. „Mit politischem Willen wären die Einwände leicht auszuräumen“, sagte sie. Das hätten die Grünen mit einem Vorschlag für ein geändertes Mandat gezeigt. Der Grünen-Finanzexperte Sven Giegold hält den geplanten Sonderausschuss für wenig erfolgversprechend. „Nur ein Untersuchungsausschuss hat Zugang zu Dokumenten von nationalen Regierungen und Behörden“, sagte er. „In Steuerfragen ist das entscheidend.“

Der Vorsitzende der EVP-Fraktion, Manfred Weber (CSU), verteidigte die Entscheidung dagegen: „Der neue Ausschuss soll Transparenz in den Steuerregelungen schaffen und Vorschläge machen, wie mehr Steuergerechtigkeit durchgesetzt und Steuervermeidung in der EU begegnet werden kann.“

Der Untersuchungsausschuss war auch deshalb umstritten, weil dadurch womöglich EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker unter Druck geraten wäre, in dessen Amtszeit als Ministerpräsident Luxemburgs viele Steuervereinbarungen des Großherzogtums mit Konzernen fallen. EVP und Sozialdemokraten haben Juncker zu dessen Amtsantritt ihre Unterstützung im EU-Parlament zugesagt.

Die Vereinbarungen, die Luxemburg unter anderem mit Google, Apple, Amazon, der Deutschen Bank und Eon abgeschlossen hatte, garantierten den Konzernen rechtsverbindlich eine niedrige Besteuerung, wenn sie Kapital in eine Luxemburger Filiale verschoben.