Kein Patent auf menschliche Stammzellen

LUXEMBURG afp/taz | Produkte aus menschlichen embryonalen Stammzellen dürfen grundsätzlich nicht patentiert werden, wenn dafür befruchtete Eizellen zerstört werden mussten. Solche Eizellen seien rechtlich als „menschliche Embryonen“ zu bewerten, deren Menschenwürde geachtet werden müsse, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag im Streit über ein Patent des Wissenschaftlers Oliver Brüstle. Er wollte mit dem Patent die Heilung von Nervenleiden voranbringen.

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