Eon verliert vor Gericht

DÜSSELDORF dpa ■ Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dem größten deutschen Gasversorger Eon Ruhrgas endgültig untersagt, langfristige Lieferverträge mit Stadtwerken abzuschließen. Der 2. Kartellsenat bestätigte gestern einen Beschluss des Bundeskartellamts. Solche Verträge beschränkten den Wettbewerb auf dem Gasmarkt, befand das Gericht. Die Regional- und Ortsversorger würden durch die langen Vertragslaufzeiten daran gehindert, ihren Bedarf über Drittlieferanten zu decken. Eon Ruhrgas kann gegen den Beschluss Beschwerde einlegen.