Hohe Haftstrafen für Foltermord

Drei junge Siegburger Häftlinge werden zu Strafen von bis zu 15 Jahren verurteilt

BONN afp/ap ■ Im Prozess um den Foltermord an einem Häftling in Siegburg hat das Landgericht Bonn die drei angeklagten Zellengenossen zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Der 20-jährige Pascal I. erhielt am Donnerstag 15 Jahre, der 21-Jahre alte Ralf A. 14 Jahre Haft. Gegen den 18-jährigen Danny K. verhängte das Gericht zehn Jahre Jugendstrafe. Die jungen Männer hatten gestanden, ihren 20-jährigen Mithäftling am 11. November 2006 in der Gemeinschaftszelle stundenlang gequält, erniedrigt und schließlich umgebracht zu haben.

Das Verbrechen an dem Häftling Hermann H. hatte wegen seiner Brutalität bundesweit Entsetzen ausgelöst. Mit dem Strafmaß folgte das Gericht bei einem der drei Angeklagten dem Antrag der Staatsanwaltschaft: Die zehnjährige Jugendstrafe für den 18-jährigen K. war von der Anklage verlangt worden. Bei den beiden anderen Angeklagten blieb das Gericht unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte für I. lebenslange Haft und für A. eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren gefordert.

Dagegen hatten die Verteidiger auf durchweg niedrigere Strafen plädiert: Für den zur Tatzeit 19-jährigen I. beantragten sie zehn Jahre Jugendstrafe, für den damals 20-jährigen A. zwölf Jahre Haft und für den zur Tatzeit 17 Jahre alten K. eine Strafe von weniger als zehn Jahren. Während der elftägigen Beweisaufnahme in dem Mordprozess vernahm das Gericht insgesamt knapp 40 Zeugen.

Die drei Häftlinge hatten den 20-Jährigen stundenlang mit Händen, Fäusten und Schlagwerkzeugen geschlagen, ihn mehrmals vergewaltigt und ihn unter anderem gezwungen, Wasser mit scharfem Pulver zu trinken und eine Tube Zahnpasta sowie auch sein Erbrochenes zu essen. Schließlich zwangen die jungen Männer ihn, sich selbst mit Bettlakenstreifen an der Toilettentür der Zelle aufzuhängen.