FLUGREISENDE
: EU-Gericht weitet Schadenersatz aus

LUXEMBURG | Der Europäische Gerichtshof hat die Entschädigungsansprüche von Flugreisenden gestärkt. Im Fall eines verspäteten oder annullierten Fluges ist den Passagieren laut Urteil neben den Buchungskosten auch der immaterielle Schaden zu ersetzen. Danach könnten die Geschädigten vor nationalen Gerichten „weitergehenden Schadenersatz“ einklagen. Darüber hinaus entschied das Gericht, eine Annullierung liege auch dann vor, wenn ein Flieger, „aus welchen Gründen auch immer“, zum Ausgangsflughafen zurückkehren müsse. Dies gelte selbst dann, wenn die Passagiere auf andere Flüge umgebucht wurden. (dapd)