Der gescheiterte Denunziant

Er hat die zweifelhafte Ehre, von RTL zu den „10 verrücktesten Deutschen“ gezählt zu werden: Der Frührentner Horst-Werner N. aus Osterode am Harz, besser bekannt als „Knöllchen-Horst“. Seit seiner Frühpensionierung geht der 60-jährige ehemalige Taxifahrer auf die Pirsch und zeigt alles an, was seines Erachtens nicht der Straßenverkehrsordnung entspricht: Falschparker, Handytelefonierer am Steuer, auf Zehntausende Anzeigen hat er es gebracht. Sogar einen auf der Straße landenden Rettungshubschrauber soll er einst so gemeldet haben – was er allerdings abstreitet. Mehrmals wurde er wegen Falschanzeigen bestraft.

Nun hat der selbsternannte Sheriff einen weiteren Dämpfer erhalten – und zwar von Dolly Buster. Der Exerotikstar soll in einer Fernsehsendung gesagt haben, N. geile sich wohl daran auf, wenn er Parksünder anzeige. N. wollte Schmerzensgeld, mehrere hundert Euro. Doch das Gericht gab Buster recht. Das Wort „geil“ aus dem Mund einer Pornodarstellerin sei keine Herabwürdigung, sondern ein ihrer Rolle entsprechender Sprachgebrauch. Ein Urteil, das interessante Weiterungen verspricht: Darf eine Klofrau jemanden in Zukunft als Scheißer beschimpfen? Ohnehin, so fügt das Gericht aber an, sei der Begriff „geil“ nicht mehr eindeutig negativ belegt. Ganz leer geht N. dennoch nicht aus: Vom Fernsehsender RTL hatte er wegen der Äußerung schon 400 Euro erstritten.

Horst-Werner N. ist ein Wutbürger. Einst wurde sein Schwiegergroßvater in der DDR enteignet, das Grundstück bekamen die N.s trotz größten Aufwands nicht zurück. Seitdem guckt N. dem Staat auf die Finger. So recherchierte er einst, dass die Osteroder Abwassergebühren überhöht seien. Sie wurden gesenkt und N. war ein Volksheld – damals. Mittlerweile hat sich der Kontrolldrang selbstständig gemacht.

Die Behörden in Osterode haben es inzwischen amtlich, dass sie seine Anzeigen nicht mehr bearbeiten müssen. N. hatte auch dagegen geklagt, doch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg stellte fest, dass der Ordnungshüter einer „denunziatorischen Tätigkeit“ nachgehe und deshalb keinen Anspruch darauf habe, dass seine Anzeigen verfolgt würden. HEIDE OESTREICH