Die Schattenseite des Lichts

ENERGIESPARLAMPEN Weil sie Quecksilber enthalten, ist ihre korrekte Entsorgung wichtig: Zwei Marktchecks der Verbraucherzentralen mahnen Besserung an

Ein vereinfachtes und verpflichtendes Rücknahmesystem für Energiesparlampen fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Anlass sind aktuelle Marktchecks der Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Sachsen. Demnach informieren Handel und Wertstoffhöfe Verbraucher nicht ausreichend, wo sie ihre gebrauchten Lampen entsorgen können. In Geschäften fehlen vielfach Hinweisschilder, die Kunden müssen aktiv nachfragen. „Das freiwillige System funktioniert nicht. Die Bundesregierung muss die Rücknahme gesetzlich regeln“, fordert vzbv-Energieexperte Holger Krawinkel. Seit dem 1. September gilt die dritte Stufe der EG-Verordnung zu Haushaltslampen. Standardglühlampen mit mehr als 40 Watt dürfen seither nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.

Derzeit ist der Handel gesetzlich nicht verpflichtet, gebrauchte Energiesparlampen zurückzunehmen. Die Bundesregierung setzt auf die freiwillige Rücknahme und wehrt sich auch in Europa gegen bindende Regelungen. Dabei besteht Handlungsbedarf: Die Verbraucherzentrale NRW hat in ihrem Marktcheck zwar festgestellt, dass inzwischen rund zwei Drittel der Händler alte Lampen auf Nachfrage zurücknehmen. Hinweisschilder gab es jedoch nur in jedem zehnten Geschäft, Sammelboxen fast nie. Die meisten Supermärkte und Discounter verweigern bisher die Rücknahme. „Die Regierung muss den Handel gesetzlich verpflichten, ein flächendeckendes Rücknahmesystem aufzubauen und die Verbraucher aktiv zu informieren“, so Krawinkel. VE

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