Hoffnung für die Initiativen

VERBRAUCHERSCHUTZ Nach Kritik vonsolidarischen Wohnprojekten fordert Rot-Grün Änderungen am geplanten Bundesgesetz zum Kleinanlegerschutz – zugunsten gemeinwohlorientierter Vorhaben

Der rot-grüne Senat und die grüne Bürgerschaftsfraktion dringen auf neue Änderungen bei der anstehenden Novelle des Kleinanlegerschutzgesetzes.

Von dieser Reform betroffen sind auch selbstverwaltete Wohnprojekte in Bremen oder die geplante freie Gemeinschaftsschule (FGS). Die sehen sich existenziell bedroht und kritisieren nun die neuen Anforderungen an Darlehen, die der Gesetzentwurf derzeit vorsieht. Bestehenden Projekten drohe die Insolvenz, warnen sie, neue Vorhaben würden quasi unmöglich (taz.bremen berichtete).

Konkret geht es um jene verzinste Kredite, die oft bei TeilhaberInnen oder Freunden eines Projekts eingeworben werden und ohne die es meist kein Geld von der Bank gibt. Für diese Kleinanleger soll künftig, so der Plan, einmal im Jahr ein „Verkaufsprospekt“ erstellt werden müssen. Der aber ist teuer: Das Mietshäuser-Syndikat, ein bundesweiter Verbund von Wohnprojekten, schätzt die jährlichen Kosten auf gut 50.000 Euro.

Die Kritik und die Befürchtungen der Projekte „teilen wir“, sagte der baupolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Carsten Werner, der nun eine Anfrage im Parlament eingereicht hat. Welche Folgen die Pläne der Bundesregierung „für nicht profitorientierte Unternehmungen“ und deren Finanzierung hätte, will er wissen. Dabei geht es nicht nur um Genossenschaften wie etwa die Stadtkommune „Alla Hopp“. Viele Wohnprojekte sind als GmbH organisiert und haben das Mietshäuser-Syndikat als Mit-Gesellschafter. Und diese Initiativen, sagt Werner, „sind noch tiefer unter dem Radar“ als die genossenschaftlichen Projekte.

Zwar gab es im vergangenen Jahr bereits Änderungen am Gesetzentwurf, doch die gehen den Wohnprojekten noch nicht weit genug. Dabei wollte auch Rot-Grün derlei bürgerschaftliches Engagement stärker fördern. Wie ist das nun mit einem verbesserten Schutz von KleinanlegerInnen sinnvoll in Einklang zu bringen, fragt Werner. „Wir erwarten vom Senat, dass er sich im Bundesrat für eine Änderung des Entwurfes einsetzt“, so der Grünen-Politiker. Die Gelegenheit kommt bald: Die Ländervertretung berät am 6. Februar über das Thema.

„Wir sehen das Problem“, sagt Dagmar Bleiker, die Sprecherin des Finanzressorts. „Wir wollen etwas bewegen.“ Gemeinsam mit Schleswig-Holstein hat Bremen nun einen Antrag auf den Weg gebracht, um weitergehende Ausnahmeregelungen im Sinne der Projekte zu erreichen. „Der Gesetzesentwurf beinhaltet unverhältnismäßige Anforderungen an gemeinwohlorientierte Unternehmungen“, sagte die grüne Finanzsenatorin Karoline Linnert. „Solche Projekte dürfen nicht durch einen überbordenden bürokratischen Aufwand gegen die Wand gefahren werden.“

Bei der Bremer Verbraucherzentrale stand das Problem des neuen Kleinanlegerschutzgesetzes bisher „hinten an“, wie ein Sprecher am Freitag sagte. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hingegen „sieht noch Bedarf für Nachbesserungen“ an dem Gesetzentwurf. Er warnt, dass die Fülle der Informationen in so einem Prospekt sich „eher an Experten richtet“ und für den Endverbraucher übersetzt werden müsse, etwa von den Verbraucherzentralen.

Ausnahmen von der Prospektpflicht sieht der VZBV eher kritisch – weil „immer mehr Anbieter“ auf die kaum regulierten Nachrangdarlehen „ausweichen“. Sie bieten mehr Zinsen, aber weniger Sicherheit. Aber gerade von ihnen sind die Projekte abhängig. Der VZBV schlägt vor, solche Anlagen auf „auf beispielsweise 1.000 Euro“ pro Person zu begrenzen.  mnz