Hoteliers gegen Steuer

BETTEN-KLAGE

Was Goslar kann, schaffen Lüneburg und Schulenberg im Oberharz auch: gegen die Bettensteuer klagen und Recht bekommen, und genau darum wird es am 26. Januar am Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg gehen.

Geklagt haben zwei vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) unterstützte Hoteliers. Sie hoffen, dass das OVG die Steuer ebenso kippen wird, wie es das kürzlich für Goslar tat. Die Satzung, so die dortige Urteilsbegründung, sei nicht differenziert genug gestaltet. Will sagen: Die an der bloßen Sternezahl der Hotels orientierte Staffelung – je mehr Sterne, desto mehr Steuer pro Übernachtung – sei zu grob gerastert und müsse zurückgenommen werden. Für Goslar wird das teuer: Die Stadt hat angekündigt, sie werde rund 625.000 Euro an die Hoteliers zurückzahlen.

In Hamburg hat man den Goslarer Fehler vermieden und die Bettensteuer – respektive „Kultur- und Tourismustaxe“ – ausdrücklich am Übernachtungspreis orientiert, Lüneburg und Schulenberg aber nicht. Deshalb erwarte er sicher, sagt Rainer Balke, Geschäftsführer des Dehoga Niedersachsen, dass das Gericht am Montag die Lüneburger und Schulenberger Bettensteuer kippen werde.

Fürs Erste jedenfalls, denn die beklagten Städte können nachlegen und die Steuer durch kleinteiligere, am jeweiligen Übernachtungspreis orientierte Satzungen retten. Grundsätzlich ist so eine Bettensteuer, deren Erlös zu einem guten Teil in Kultur- und Tourismusprojekte fließt, nämlich auch in Niedersachsen zulässig.

Dehoga-Landeschef Rainer Balke wäre eine andere Lösung am liebsten, weil sie die Belastung breiter streut: Die niedersächsische Landesregierung selbst hat einen Fremdenverkehrsbeitrag für alle ins Gespräch gebracht, die vom Tourismus profitieren. Damit wäre etwa der Einzelhandel ebenso mit im Boot wie die Übernachtungsbetriebe.  PS