STUDIENPLÄTZE IN MEDIZIN
: Auswahl teils verfassungswidrig

GELSENKIRCHEN | Das Auswahlverfahren bei der Studienplatzvergabe in medizinischen Fächern hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen als teilweise verfassungswidrig eingestuft. Mit einer einweiligen Anordnung wies das Gericht die Vergabestelle in Dortmund an, vier klagenden Bewerbern Plätze zuzuteilen. Sie hätten bereits sechs Jahre gewartet und seien jetzt erneut nicht berücksichtigt worden. Die Stiftung für Hochschulzulassung kündigte Beschwerde gegen die Anordnung an. (dpa)