EU-GUTACHTEN
: Asylbewerber nicht nach Griechenland

LUXEMBURG | Nach einer Vorentscheidung am Europäischen Gerichtshof sollen EU-Staaten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben. Die nationalen Behörden sollten nicht entsprechenden EU-Vorgaben folgen, wenn sie wüssten, dass in dem betreffenden Land die Menschenrechte der Asylbewerber verletzt würden, so eine einflussreiche Gerichtsgutachterin. Die Mitgliedstaaten müssten den Asylantrag selbst prüfen. In zwei Dritteln der Fälle folgt der Gerichtshof den Gutachtern. (dpa)