Pleitensicheres Konto

Gesetzentwurf des Kabinetts soll Schuldner schützen

BERLIN taz ■ Girokonten sollen besser gegen Pfändung geschützt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat am Dienstag das Bundeskabinett beschlossen. Jeder Kontoinhaber soll in Zukunft sein Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln können. 985,15 Euro pro Monat können dann auf dem Konto bleiben, ohne dass das Geld gepfändet werden darf.

„Das P-Konto bringt Vorteile für Schuldner und Gerichte“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries bei der Präsentation des Gesetzentwurfs. Der Schuldner profitiert, weil sein Konto bei Pfändung nicht tagelang gesperrt wird. Er kann etwa seine Miete und seinen Strom weiter bezahlen oder sein Gehalt bekommen, was häufig nur über ein Girokonto möglich ist.

Schon heute ist ein Betrag von 985,15 Euro vor Pfändung geschützt; der Schuldner muss allerdings erst einen gerichtlichen Beschluss einholen, um sein Konto wieder benutzen zu können. Das bedeutet nicht nur viel Arbeit für die Gerichte: Oft sind in der Zwischenzeit schon Kosten entstanden, weil der Schuldner etwa seine Telefonrechnung nicht bezahlen konnte.

Die Verbraucherzentralen begrüßen den Gesetzesvorschlag, kritisieren aber, dass nur Menschen ein P-Konto bekommen, die bereits ein Girokonto haben. „Hiervon profitieren Verbraucher, die jetzt ohne Konto sind, überhaupt nicht“, sagte Gerd Billen, Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband. 500.000 Menschen in Deutschland haben kein Girokonto. Auch Zypries will, dass jeder Bürger ein Girokonto bekommen kann, ein gesetzliches Recht soll es aber vorerst nicht geben. Sie empfiehlt den Banken aber, eine verbindliche Selbstverpflichtung einzugehen, jedem ein Guthabenkonto, also ein Konto, das nicht überzogen werden kann, einzurichten. NICOLE BASEL