Geld für SED-Opfer

Wer noch im August Antrag auf SED-Opferrente stellt, kann schon ab September mit bis zu 250 Euro rechnen

Politische Opfer der SED-Diktatur sollten sich beeilen. Wer bis morgen die neu eingeführte SED-Opferrente beantragt, kann schon ab September mit der Zahlung von maximal 250 Euro rechnen. Nach Schätzungen des Bundesjustizministeriums sind allein in Berlin 13.000 Menschen betroffen, bundesweit etwa 42.000. Gestern ist das entsprechende Opferrentengesetz in Kraft getreten.

In Berlin anspruchsberechtigt ist, wer mindestens sechs Monate in politischer Haft saß und über einen Rehabilitierungsbeschluss des Landgerichts Berlin verfügt oder eine Bescheinigung nach dem Häftlingshilfegesetz hat. Zudem muss der Antragsteller wirtschaftlich besonders beeinträchtigt sein. Ist das Einkommen nicht höher als 1.041 Euro (dreifacher Hartz-IV-Satz), erhält man den Höchstsatz von 250 Euro. Für verheiratete oder in Partnerschaft Lebende gilt der vierfache Hartz-IV-Satz als Obergrenze (1.388 Euro). Liegt das Einkommen darüber, wird der Mehrbetrag von den 250 Euro abgezogen. Renten und das Einkommen des Partners bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt.

Nach langer Diskussion hat der Bundestag Mitte Juni die Einführunger der Sonderpension für frühere politische DDR-Häftlinge beschlossen. Die Kosten sind auf rund 100 Millionen Euro im Jahr angesetzt, die zu zwei Dritteln vom Bund und zu einem Drittel durch die Länder getragen werden sollen.

Um die Rente zu erhalten muss ein einseitiges Formular ausgefüllt und mit dem aktuellen Renten- oder Einkommensbescheid und dem aktuellen Kontoauszug eingereicht werden. In Berlin ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales zuständig. Antragsvordrucke gibt es in folgenden Geschäftsstellen: Marienfelder Allee 66–80, Albrecht-Achilles-Str. 62 und Sächsische Str. 28 oder unter www.lageso.berlin.de.

INGA HELFRICH