„Bombodrom“: Jung hält fest

WITTSTOCK epd ■ Trotz der Niederlage vor Gericht hält das Bundesverteidigungsministerium an den Plänen für das „Bombodrom“ fest. Gegen die Urteile des Potsdamer Verwaltungsgerichts vom 31. Juli, mit denen die Betriebserlaubnis von 2003 für die militärische Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide als Luft-Boden-Schießplatz aufgehoben wurde, werde Berufung eingelegt, sagte Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) der Frankfurter Rundschau. Die Luftwaffe könne ihren Trainingsbedarf auf Dauer nicht ohne Wittstock decken. Mit der juristischen Durchsetzung des Übungsplatzes soll dem Minister zufolge der vom Bundestag erteilte Auftrag für die Militärpläne umgesetzt werden.