China: Neun Monate Haft für Aktivistin

BERLIN taz | Die chinesische Bürgerrechtlerin Wang Lihong ist am Freitag nach Agenturangaben von einem Gericht in Peking wegen „Unruhestiftung“ zu neun Monaten Gefängnis verurteilt worden. Westliche Diplomaten, die der Urteilsverkündung beiwohnen wollten, wurden wie schon während des Prozesses nicht in den Gerichtssaal gelassen. Das Gerichtsgebäude war weiträumig abgesperrt.

Die 56-Jährige frühere Geschäftsfrau hatte im April 2010 vor einem Gericht in Fuzhou (Provinz Fujian) gegen das Verfahren gegen drei Blogger protestiert, die zu ein bis zwei Jahren Gefängnis verurteilt wurden. Wang wurde in April 2011 festgenommen, als die Behörden sogenannte Jasmin-Proteste nach arabischem Vorbild fürchteten und dutzende mutmaßliche Oppositionelle festnahmen und zum Teil verschleppten.

Wang hatte jetzt eine Höchststrafe von fünf Jahren Gefängnis gedroht. Im Vergleich dazu erscheinen neun Monate Haft inklusive Anrechnung der Untersuchungshaft milde. Doch ihr Sohn Qi Jianxing verwies vor dem Gerichtssaal gegenüber Journalisten darauf, dass sie nur ihre verfassungsmäßigen Rechte wahrgenommen habe. Deshalb sei jeder Tag im Gefängnis einer zu viel. SVEN HANSEN