Bande bleibt im Dunklen

URTEIL Ehemaliger Rockerchef muss wegen Drogenhandels ins Gefängnis

Zwei Tage dauerte das Verfahren. Gestern Nachmittag sprach das Schweriner Landgericht den Anführer des verbotenen Rockerclubs „MC Schwarze Schar“, Philipp Schlaffer, des Handels mit Betäubungsmitteln für schuldig und verteilte ihn zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft. „Nur wegen Handels“, sagt Gerichtssprecher Detlef Baalcke der taz. Dem anfänglichen Vorwurf der Staatsanwaltschaft – dass der 36-Jährige bandenmäßig gedealt habe – folgten die Richter demnach nicht.

Unter starken Sicherheitsmaßnahmen hatte die Verhandlung am Dienstag begonnen. Mit Hand- und Fußfesseln führten Polizeibeamte Schlaffer vor, der einst zu der rechtsextremen Kameradschaft „Werwölfe Wismar“ gehörte. Die Staatsanwaltschaft legte ihm zur Last, zwischen Anfang 2013 und dem Frühjahr 2014 mit drei weiteren Schwarze-Schar-Angehörigen in einem abgelegenen Haus in der Nähe von Wismar Hanfpflanzen gezogen und das dabei gewonnene Cannabis verkauft zu haben. Über Bremen sollen die Männer zudem Kokain für den Weiterverkauf bezogen haben. Drei Jahre und vier Monate Haft forderte denn auch der Staatsanwalt.

Vor Gericht nun stritt Schlaffer alle Vorwürfe ab. Er verlas eine Erklärung, in der er darlegte, dass er sich aus privaten Gründen mit seinen ehemaligen Schar-Kollegen überworfen habe – bei einer Weihnachtsfeier im vergangenen Jahr. Seitdem habe er keinen Kontakt mehr gehabt. „Ich wollte nichts mehr zu tun haben mit der Szene“, sagte der Angeklagte – und räumte doch ein, von der Hanfzucht gewusst und über 30.000 Euro für den Kauf des Hauses zur Verfügung gestellt zu haben.

Sein Rechtsanwalt Wolfram Nahrath, der immer wieder Rechtsextreme vertritt, hatte für seinen Mandanten eine Bewährungsstrafe gefordert.  AS