Bahn klagt gegen Urabstimmung

BERLIN/MAINZ dpa ■ Im Tarifstreit mit der Lokführergewerkschaft GDL geht die Bahn gegen die laufende Urabstimmung über unbefristete Streiks vor. Beim Arbeitsgericht Mainz seien bereits eingereichte Anträge auf einstweilige Verfügung erweitert worden, sagte ein Bahnsprecher am Freitag in Berlin. Damit wolle der Konzern überprüfen lassen, ob eine Urabstimmung zulässig sei, die ein unrechtmäßiges Tarifziel verfolge. Gegen die möglichen Streiks nach Ende der Abstimmung hatte die Bahn bereits zuvor einstweilige Verfügungen beantragt. Die GDL setzte die laufende Urabstimmung trotz des beantragten Verbots fort. „Wir sind rechtlich auf der sicheren Seite und haben ein Recht auf einen Arbeitskampf“, so ein GDL-Sprecher. Am 6. August will die GDL das Ergebnis der Urabstimmung vorstellen.