Kein Pflichtfranzösisch

Verwaltungsgericht verbietet den Zwang zu Französisch

MANNHEIM afp ■ An baden-württembergischen Gymnasien entlang des Rheins müssen Schüler vorerst nicht mehr Französisch als erste Pflichtfremdsprache lernen. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof gestern und setzte damit eine Rechtsverordnung des Kultusministeriums bis zur Hauptverhandlung aus. Damit sind Schulen in Grenznähe nun wie jene im Hinterland verpflichtet, wieder Englisch als erste Fremdsprache anzubieten. Die Entscheidung erging unter anderem auf einen Eilantrag eines Karlsruher Schülers. Er sah sich wegen einer nicht zu rechtfertigenden regionalen Differenzierung des Fremdsprachenunterrichts in seinem Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit verletzt.

Das Gericht wies darauf hin, dass die umstrittene Rechtsverordnung auch im Hauptverfahren „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ bereits aus formellen Gründen keinen Bestand haben könne. Zur Begründung hieß es, die Regelung greife so sehr in die Grundrechte von Schülern und Eltern ein, dass sie durch ein förmliches Gesetz legitimiert werden müsse.

Nach Ansicht der Richter verhindert das „aus überwiegend politischen Motiven“ eingeführte Pflichtfranzösisch eine kontinuierliche Schulausbildung. In Freiburg haben sich inzwischen mit 3.000 Eltern fast 90 Prozent der Grundschuleltern gegen Französisch als erste Pflichtfremdsprache an badischen Gymnasien ausgesprochen.