IRREFÜHRENDE WERBUNG
: E-Postbrief nicht verbindlich genug

HAMBURG | Das Landgericht Bonn hält Werbeaussagen der Deutschen Post für irreführend. Das Unternehmen hatte damit geworben, dass der E-Postbrief „so sicher und verbindlich“ sei „wie der Brief“. Das ist jedoch nach Auffassung des Gerichts nicht der Fall, so der Spiegel. Etwa für Wohnungskündigungen sei die Schriftform und eine eigenhändige Unterschrift zwingend notwendig. Eine sichere elektronische Signatur gebe es beim E-Postbrief jedoch nicht. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen. (taz)