Hartz-IV-Konten gläsern

Behörden sollen Konten von Hartz-IV-Empfängern abfragen können. Die Linke kritisiert Neuregelung

BERLIN epd/afp ■ Die für das Arbeitslosengeld II zuständigen Behörden werden schon bald die Konten von Leistungsempfängern abrufen können, um gegen möglichen Missbrauch vorzugehen. Die Regelung, mit der den Sozialbehörden die Überprüfungen erlaubt werden, soll nach Verkündung der Unternehmensteuerreform in Kraft treten, wie ein Sprecher des Finanzministeriums bestätigte. Dies könne in wenigen Wochen der Fall sein. Nach einem Bericht der Stuttgarter Nachrichten erwartet die Bundesregierung, dass das Instrument rege genutzt wird.

Im Zuge der Unternehmensteuerreform wird die sogenannte Abgabenordnung dahingehend verändert, dass unter anderem die für das Arbeitslosengeld II, das Wohngeld und das Bafög zuständigen Behörden in Kürze Kontoabfragen vornehmen dürfen.

Bislang wurde das Instrument der Kontoabfrage vor allem von Finanzämtern, Zoll und Polizei genutzt, um Straftaten wie Steuerhinterziehung und Geldwäsche zu bekämpfen. Auch einige Sozialbehörden dürfen seit April 2005 auf diesem Weg Informationen über Kontonummern von Leistungsempfängern abfragen. Für die Jobcenter galt das bislang nicht.

Nach der Neuregelung muss die jeweilige Behörde nicht unbedingt zuerst beim Betroffenen nachforschen. Sie kann auch gleich den Weg der Kontoabfrage wählen, wenn das Auskunftsersuchen an den Betroffenen „keinen Erfolg verspricht“. Die Linken kritisierten, durch die Neuregelung werde der „Ämterwillkür Tür und Tor geöffnet“. Das neue Gesetz sei unverhältnismäßig, weil der Missbrauch von Sozialleistungen in Wirklichkeit „verschwindend gering“ sei.