Kinderpornos: Lehrer entlassen

KOBLENZ epd ■ Ein beamteter Lehrer, der sich über seinen privaten Computer kinderpornografische Dateien beschafft und weitergeleitet hatte, ist zu Recht entlassen worden. Das Verhalten des Lehrers sei eine schwere Dienstpflichtverletzung, urteilte das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht. Die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz von Kindern gehöre zu den Kernpflichten eines Lehrers. Der Verstoß dagegen offenbare einen erheblichen Charaktermangel. Milderungsgründe sah das Gericht in dem Fall des 35-jährigen Lehrers nicht.