Klagerecht gegen Werbe-SMS

KARLSRUHE dpa ■ Verbraucher können künftig selbst vor Gericht gegen unerwünschte Werbe-SMS vorgehen. Der Bundesgerichtshof hat privaten Handynutzern gestern erstmals einen Auskunftsanspruch bei Telekommunikations-Unternehmen eingeräumt. Damit können Verbraucher sich den Namen und die Adresse hinter der werbenden Telefonnummer besorgen und gerichtlich bei den Unternehmen ein Verbot weiterer Werbe-Kurzmitteilungen einklagen. Bisher konnten nur Verbraucherschutzverbände auf dem Gerichtsweg an die Daten kommen.