Mehr Rechte für Autokäufer

KARLSRUHE dpa ■ Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Käufern gebrauchter Autos gestärkt: Zeigt sich innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf ein Defekt, dann kann der Käufer gegen Rückgabe des Wagens sein Geld zurückverlangen. Etwas anderes gilt nur, wenn der Autohändler nachweisen kann, dass das Auto zum Zeitpunkt des Verkaufs in Ordnung war. Damit gab Karlsruhe diese Woche einem Verbraucher recht, der sich für rund 4.500 Euro einen Wagen mit einem Tachostand von 159.000 Kilometern gekauft hatte. Vier Wochen später stellte sich heraus, dass die Zylinderkopfdichtung defekt war.

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