VERWALTUNGSGERICHT
: Naturschutz-Eilklage gegen S 21 gescheitert

MANNHEIM | Eine Eilklage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 ist vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gescheitert. Es bestehe kein Grund, der Bahn den Weiterbau zu untersagen, weil sie mehr Grundwasser aus der Baustelle abpumpen wolle als ursprünglich beantragt. Es gibt „keine Anhaltspunkte dafür“, dass die Bahn vor einer Entscheidung des Eisenbahnbundesamts über ihren Änderungsantrag größere Wassermengen als zugelassen entnehmen will. (afp)