Goldhandel bleibt für die AfD lukrativ

BERLIN taz | Der umstrittene Goldhandel der Alternative für Deutschland (AfD) ist ein rechtmäßiges Mittel, um das Abgreifen von Staatsgeldern zu ermöglichen. Das hat eine Prüfung der Bundestagsverwaltung ergeben. Die rechtspopulistische Partei ist unter die Golddealer gegangen, um die volle Wahlkampfkostenrückerstattung zu erhalten. Laut Parteiengesetz dürfen die staatlichen Zuschüsse an eine Partei nicht höher sein als die selbst erwirtschafteten Einnahmen, etwa durch Mitgliedsbeiträge oder Spenden. Ihr „Gold-Shop“ könnte der AfD deswegen 2 Millionen Euro mehr Staatsknete bringen. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) schlägt nun eine Änderung des Parteiengesetzes vor. Die Erhöhung der staatlichen Zuschüsse per schwunghaftem Goldhandel widerspräche dem verfassungsrechtlichen Grundgedanken. PAB