Keine Hilfe für Guantánamo

Rechtsausschuss des Bundestags billigt Rechtshilfe-Abkommen mit den USA. Für Todessstrafe und Guantánamo-Verfahren kann Deutschland aber die Hilfe verweigern

FREIBURG taz ■ Die große Koalition wird das neue Rechtshilfe-Abkommen mit den USA nicht nachbessern. Dies beschloss am Mittwoch der Rechtsausschuss des Bundestags. Die Sitzung war mit Spannung erwartet worden, nachdem der CDU-Abgeordnete Siegfried Kauder mit Blick auf das US-Gefangenenlager Guantánamo und die Verhängung der Todesstrafe in den USA eine vertiefte Prüfung verlangt hatte. Insgesamt sind im Rahmen der EU fünf Abkommen mit den USA ausgehandelt worden, die in Deutschland erst in Kraft treten können, wenn der Bundestag zugestimmt hat. Deutschland hat seit 1978 ein Auslieferungsabkommen mit den USA. Ein entsprechendes Abkommen für die sonstige Rechtshilfe fehlte jedoch. Hier geht es etwa um die Übersendung von Akten und Beweisstücken oder das Vernehmen von Zeugen. Bisher mussten sich beide Staaten jeweils von Fall zu Fall einigen. Der Vertrag, der 2003 unterzeichnet wurde, soll durch klare Regelungen vor allem den Rechtshilfeverkehr beschleunigen.

Schon bisher konnte die Auslieferung von Gefangenen verweigert werden, denen in den USA die Todesstrafe droht. Eine entsprechende Regelung soll es nun auch für die Rechtshilfe geben. Die Bundesregierung kann sich dann auf eine Klausel berufen, die „wesentliche Interessen“ der Vertragsparteien schützt.

In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es: „Wenn sich aus einem Ersuchen ergibt, dass dem Beschuldigten die Todesstrafe droht, kann die Leistung von Rechtshilfe verweigert oder an die Bedingung geknüpft werden, dass die übermittelten Beweismittel weder gegen den Beschuldigten noch gegenüber Dritten zur Verhängung der Todesstrafe verwendet werden.“ Bisher haben die USA solche Zusicherungen abgegeben und sich wohl auch daran gehalten.

Mit Blick auf die jüngst installierten Sondergerichte auf Guantánamo heißt es außerdem in der Begründung des Gesetzentwurfs: „Es besteht Einvernehmen, dass eine Ablehnung eines Rechtshilfeersuchens möglich ist, wenn die Beweismittel für ein Verfahren vor einem Ausnahmegericht benutzt werden sollen.“ Diese Zusicherungen sowie mündliche Erläuterungen haben Kauders Bedenken zerstreut, sodass einer Ratifikation der Verträge im Bundestag nichts mehr im Wege steht. CHR