BUNDESFINANZHOFURTEIL
: Zivilprozesskosten steuerlich absetzbar

MÜNCHEN | Als außergewöhnliche Belastungen können Steuerzahler ab sofort die Kosten für Zivilprozesse bei der Einkommensteuer absetzen. Dies gilt aber nur, wenn Prozesse nicht mutwillig geführt werden und die Erfolgschancen mindestens ebenso groß sind wie die Möglichkeit einer Niederlage, entschied der Bundesfinanzhof. Er änderte damit seine Rechtsprechung. Bislang wurden Prozesskosten nur bei Streitigkeiten „mit existenzieller Bedeutung“ für den Steuerzahler als außergewöhnliche Belastung anerkannt. (afp)