ZWISCHENBERICHT DER STAATSANWALTSCHAFT DUISBURG
: Genehmigen der Loveparade war rechtswidrig

DUISBURG | Die Loveparade in Duisburg, bei der vor einem Jahr 21 Menschen starben, hätte so nicht genehmigt werden dürfen. „Die Erteilung der Genehmigung erfolgte rechtswidrig“, so der Zwischenbericht der Staatsanwaltschaft Duisburg an die vorgesetzten Behörden vom Januar 2011. Gestern Nachmittag wollte der Duisburger Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) vor dem Stadtrat eine Erklärung zu der Katastrophe abgeben. Zum Inhalt des „Einleitungsvermerkes Loveparade“ äußerte sich die Staatsanwaltschaft nicht. Das 400 Seiten starke Dokument ist vom Justizministerium als geheim eingestuft. Damit sollten die Persönlichkeitsrechte der Beschuldigten und die Unbefangenheit der Schöffen garantiert werden. (dpa)