EX-RAF-TERRORISTEN
: BGH lehnt Anordnung von Beugehaft ab

KARLSRUHE | Rückschlag für die Anklage im Buback-Prozess: Der Bundesgerichtshof hat die Anordnung von Beugehaft gegen die Ex-RAF-Terroristen Siegfried Haag und Roland Mayer abgelehnt. Sie sollten zur Aussage als Zeugen im Verfahren gegen die Exterroristin Verena Becker gezwungen werden. Der BGH hebt in dem Beschluss die Anordnung der Beugehaft auf. Haag und Mayer müssten sich bei einer Aussage möglicherweise selbst wegen anderer Straftaten belasten, so die Begründung. (dpa)