WEHRMACHTSMASSAKER VON DISTOMO
: Keine Entschädigung für griechische Opfer

FREIBURG | Die Nachfahren der Opfer eines 1944 in Griechenland verübten Wehrmachtmassakers können in Deutschland keine Entschädigung einklagen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg wies jetzt eine Beschwerde des Griechen Argyris Sfountouris als unzulässig zurück. Er hatte als Vierjähriger das Massaker von Distomo überlebt, dabei aber seine ganze Familie verloren. Deutschland will für das Kriegsverbrechen keinen Schadenersatz zahlen, um keinen Präzedenzfall zu schaffen. Der EGMR lehnte die Klage ab.

Die Menschenrechtskonvention enthalte keine Verpflichtung, Schadenersatz für das Unrecht von Vorgängerstaaten zu leisten. Nur wenn entgegen der Rechtslage eine Entschädigung verweigert wird, sei das Recht auf Eigentum verletzt. In Deutschland konnte Sfountouris aber gar nicht erwarten, eine Entschädigung zu bekommen, so die Straßburger Richter. Mehr als zweihundert Dorfbewohner, überwiegend Frauen und Kinder, wurden damals getötet aus Rache für einen Partisanenüberfall in der Gegend. (chr)

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