URTEIL IN NIEDERSACHSEN
: Glückspiel bei Hartz IV bleibt eingeschränkt

OLDENBURG | Die Lotto-Gesellschaft Niedersachsen darf Menschen mit geringem Einkommen oder Überschuldung auch künftig nur eingeschränkt bei Glücksspielen mitmachen lassen. Eine entsprechende einstweilige Verfügung gegen die Toto-Lotto Niedersachsen GmbH bleibt aufrechterhalten, so das Landgericht Oldenburg. Grundsätzlich dürfen zwar auch Hartz-IV-Empfänger Lotto spielen oder Sportwetten abschließen. Das Personal muss aber auf Hinweise auf Überschuldung oder mangelndes Einkommen reagieren. (dpa)