Gerichtsurteil spart Geld

FH Bielefeld verzichtet nach Gerichtsurteil vorerst auf Studiengebühren. Die Uni dagegen will Einheitsgebühr

BIELEFELD dpa/taz ■ Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Minden gegen die Studiengebührensatzung der Uni Bielefeld können auch die Studenten der Bielefelder Fachhochschule vorübergehend Geld sparen. Für das kommende Wintersemester 2007/2008 werde von der Erhebung der Studiengebühren abgesehen, teilte die Fachhochschule gestern mit. Den Studierenden sollten bei einer Verzögerung des Verfahrens und dem damit zusammenhängenden Anspruch auf Bafög-Leistungen keine Nachteile entstehen. Zuvor hatte die Universität Bielefeld Berufung gegen das Urteil angekündigt. Bis zum abschließenden Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster solle eine Übergangsregelung gelten, über die der Senat der Uni morgen beraten wird. Danach sollen vorläufig alle Studenten 360 Euro Gebühren zahlen.

Das Gericht hatte die Gebührensatzung der Uni gekippt – mit der Begründung, die Staffelung der Gebührenhöhe nach Semesterzahl verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz. Das Rektorat hält jedoch laut einer Mitteilung der Universität eine Staffelung der Beiträge für sinnvoll und strebt keine einheitlichen Studiengebühren von 500 Euro je Semester an.

Die Kammer hatte der Klage einer Germanistikstudentin stattgegeben. Diese war zu Studiengebühren von 300 Euro pro Semester herangezogen worden. Das Gericht entschied jedoch, die Hochschule dürfe die Gebührenhöhe nicht davon abhängig machen, ob sich Studierende erstmals einschreiben, in welchem Hochschulsemester sie im Wintersemester 2006/2007 waren oder ob sie von einer anderen Hochschule wechselten. Seit dem vergangenen Wintersemester müssen Studienanfänger an der Universität Bielefeld 500 Euro zahlen, seit dem Sommersemester 2007 gilt die Gebühr gestaffelt nach Studiendauer für alle Studierenden.