Bezirke dürfen ins Internet

FERIENWOHNUNGEN Ordnungsämter dürfen online danach suchen

Die Bezirke dürfen nun doch im Internet nach illegalen Ferienwohnungen suchen. Dies stellte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung klar. Mithilfe der Recherche in einschlägigen Online-Portalen wie zum Beispiel airbnb.com soll kontrolliert werden, dass Wohnungen auch wirklich auf dem Berliner Wohnungsmarkt angeboten werden und nicht als Hostel-Ersatz für Touristen dienen. Anders als befürchtet existiert eine Rechtsgrundlage für solche Datenabfragen der Behörden.

In der vergangenen Woche hatte Stephan von Dassel (Grüne), für Soziales und Bürgerdienste zuständiger Stadtrat des Bezirks Mitte, Alarm geschlagen: Eine Anfrage von ihm beim Datenschutzbeauftragten des Landes Berlin, Alexander Dix, hatte ergeben: Das Gesetz, das Ferienwohnungen verbietet, erlaubt nur die Datenabfrage bei Bürger-, Wirtschafts- und Grundbuchämtern, im Handelsregister und bei der Investitionsbank Berlin. Auf Nachfrage, so der Stadtrat, habe man ihm bei der Senatsverwaltung erklärt, diese Aufzählung sei „abschließend“, eine Nutzung von Internetdaten scheide daher aus.

Von Dassel erklärte, die Bezirke könnten das Verbot von Ferienwohnungen nun faktisch nicht mehr durchsetzen. Es handele sich um „Absicht oder Dilettantismus“ bei der Formulierung des Gesetzes.

Der parteilose Abgeordnete Christopher Lauer (Ex-Pirat) hatte daraufhin auf Twitter eine parlamentarische Initiative angekündigt: „Da müssen wir ’nen Änderungsantrag stellen.“

Dies hat sich nun aber erledigt. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat sich mit dem Landesdatenschutzbeauftragten beraten und doch noch eine Rechtsgrundlage für die Internet-Recherche gefunden, nämlich das Ordnungswidrigkeitengesetz. Damit können die Bezirksämter das Verbot von Ferienwohnungen genauso kontrollieren, wie es immer geplant war. Das Verbot hat das Ziel, dass mehr Wohnungen dem Mietmarkt zur Verfügung stehen und so die Mietpreisentwicklung etwas gedämpft wird. Es führt außerdem dazu, dass ein Berlin-Besuch für jene Geringverdiener oder Familien mit Kindern nicht mehr möglich ist, die sich eine Übernachtung in den deutlich teureren Hotels nicht leisten können.

Senat und Bezirke gehen davon aus, dass es in Berlin rund 12.000 Wohnungen gibt, die unter das Verbot fallen. Rund 4.000 sollen es allein im Bezirk Mitte sein, auch in Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow und Charlottenburg-Wilmersdorf gibt es überdurchschnittlich viele solcher Angebote. SEBASTIAN HEISER