GAMMELFLEISCH
: Händler verurteilt

Im Gammelfleisch-Prozess vor dem Landgericht Oldenburg ist der angeklagte Händler zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Zudem erhielt er gestern fünf Jahre Berufsverbot. Das Gericht verurteilte ihn wegen Betrugs, Insolvenzverschleppung und Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht. (ap)