Stadtwerke: Eon darf nicht ran

BONN ap ■ Dem Expansionsdrang der großen Energiekonzerne in Deutschland ist jetzt auch per Gerichtsurteil ein Riegel vorgeschoben: Das Bundeskartellamt berichtete am späten Mittwochabend, das Oberlandesgericht Düsseldorf habe eine „Grundsatzentscheidung mit weitreichender Auswirkung für die Stromwirtschaft in Deutschland getroffen“. Hintergrund waren die Pläne des Energieriesen Eon, der sich an den Stadtwerken Eschwege in Hessen beteiligen wollte. Das hatte das Kartellamt abgelehnt. Diese Untersagung bestätigten nun die Düsseldorfer Richter. Dem Bundeskartellamt zufolge ging es in dem Rechtsstreit unter anderem um die grundlegende Frage, „ob die Strommärkte in Deutschland auch heute noch durch ein marktmächtiges Duopol der beiden großen Energiekonzerne Eon und RWE beherrscht werden“.