Gericht bremst Eon

Verbot einer Eon-Beteiligung an Stadtwerken gerichtlich bestätigt. Bundeskartellamt: Duopol wird gebremst

BONN/DÜSSELDORF dpa ■ Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nach Einschätzung des Bundeskartellamts eine Grundsatzentscheidung mit weitreichender Auswirkung für den deutschen Strommarkt getroffen. Das OLG habe die gegenüber dem Eon-Konzern ergangene Untersagung des Kartellamts bestätigt, sich mit 33 Prozent an den Stadtwerken Eschwege zu beteiligen, berichtete die Wettbewerbsbehörde am Mittwoch. Damit sei der Expansionsdrang von Eon und RWE vorerst gestoppt. Gegen die Entscheidung kann Eon noch Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.

Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stand die Frage, ob der deutsche Strommarkt heute durch ein Duopol der beiden Konzerne Eon und RWE beherrscht wird und ob das Duopol durch schrittweise erweiterte Beteiligungen an Stadtwerken die Märkte abschottet und seine Macht ausbaut.

Nach Erhebungen des Kartellamts verfügen beide Konzerne über eine überragende Position bei der Erzeugung und Verteilung von Strom. Mehr als 60 Prozent der in Deutschland bei den Endverbrauchern nachgefragten Strommengen würden unmittelbar von ihnen selbst erzeugt, importiert und verteilt. Durch die mit den Beteiligungen an Stadtwerken verbundene Absatzsicherung würde die marktbeherrschende Stellung beider Konzerne weiter verstärkt.

Der Präsident des Bundeskartellamtes, Bernhard Heitzer, begrüßte die OLG-Entscheidung: „Wer die Produktion und die direkte Belieferung des Endverbrauchers über die Stadtwerke kontrolliert, legt auch trotz Regulierung fest, was in den Netzen passiert. Es hat sich daher als richtig erwiesen, dass das Bundeskartellamt der fortschreitenden vertikalen Konzentration im Stromsektor einen Riegel vorgeschoben hat.“