REVISION ABGEWIESEN
: „militante gruppe“ muss sitzen

Der Bundesgerichtshof hat die Revision dreier Mitglieder der linksklandestinen „militanten gruppe“ als „unbegründet“ zurückgewiesen. Das Trio war im Oktober 2009 von dem Berliner Kammergericht wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und versuchter Brandstiftung an drei Bundeswehr-Lkws zu Strafen von drei und dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Verteidigung will Rechtsbehelfe gegen den BGH-Beschluss einlegen. Sie rechnet mit einem Haftantritt nicht vor einem Vierteljahr. (taz)