Mappus braucht Geld

PROZESS Baden-Württembergs Exministerpräsident fordert von seinen Anwälten Schadensersatz

STUTTGART taz | Bei seinem Termin am Stuttgarter Landgericht wirkt Stefan Mappus (CDU) gelassen. Vor der neunten Zivilkammer klagt der ehemalige Ministerpräsident gegen die Kanzlei Gleiss Lutz auf Schadenersatz. Er wirft ihr, insbesondere dem Anwalt Martin Schockenhoff, mangelhafte Beratung beim EnBW-Deal vor. Das Land Baden-Württemberg hatte im Jahr 2010 Anteile am Energieversorger EnBW für 4,7 Milliarden Euro von der Électricité de France (EdF) zurückgekauft. Den Deal fädelte Mappus mit seinem Beraterkreis am Landtag vorbei ein. Der Staatsgerichtshof urteilte 2011, dass dieses Vorgehen verfassungswidrig gewesen sei.

Mappus sagt, Schockenhoff habe die rechtlichen Risiken geleugnet. Denn hätte er, Mappus, sie gekannt, wäre er nie mit dem Verfahrensvorschlag ins Kabinett gegangen. Der Rückkauf hätte womöglich nie stattgefunden. Schockenhoff widerspricht. Er habe die Gefahr aufgezeigt, Mappus’ engster ökonomischer Berater Dirk Notheis habe sie aber in den Wind geschlagen.

Der Deal zog für Mappus negative Auswirkungen nach sich: Seine politische Karriere erlebte einen Dämpfer, die Staatsanwaltschaft ermittelt noch gegen ihn wegen Untreue. Das Ermittlungsverfahren habe Kosten in sechsstelliger Höhe verursacht, sagt Mappus’ Anwalt. „Das ist der Grund für diese Klage.“

Die Gegenseite mutmaßt, Mappus wolle von der Kanzlei ein Schuldeingeständnis, das sich im Untreueverfahren entlastend auswirken würde. Das werde er aber nicht bekommen. Zu einer gütlichen Einigung kam es nicht. Das Verfahren wird nun schriftlich fortgeführt und spätestens am 20. Januar entschieden. LENA MÜSSIGMANN