UN-VERTRAG FÜR NUTZUNG AUS HEILKRÄUTERN
: Deutsche engagieren sich gegen Biopiraterie

BERLIN | Deutschland hat das UN-Abkommen gegen Biopiraterie unterzeichnet. Das sogenannte Nagoya-Protokoll soll beispielsweise regeln, wie künftig Gewinne aus der Nutzung von Heilpflanzen aus Urwäldern aufgeteilt werden. Zudem sollen Unternehmen das traditionelle Wissen indigener Völker etwa über den Nutzen von Pflanzen und Tieren nur verwenden dürfen, wenn diese zugestimmt haben und an den Gewinnen beteiligt werden. Laut Umweltministerium (BMU) unterzeichneten Deutschland und weitere EU-Mitgliedstaaten sowie die EU.

Beim Nagoya-Protokoll gehe es insbesondere um den Zugriff auf bisher unentdeckte oder unerschlossene Quellen von Heilmitteln. Es ist eine Ergänzung zum UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD). Das Protokoll wurde auf der Artenschutzkonferenz im japanischen Nagoya im Oktober 2010 verabschiedet. Nach der Unterzeichnung muss es nun in deutsches und europäisches Recht umgesetzt werden. Es tritt drei Monate nach der fünfzigsten Ratifizierung in Kraft. Vor Deutschland hatten 24 Länder den Vertrag unterzeichnet. (dpa)