in kürze NPD-FUNKTIONÄR FREI
: Revision gegen Urteil

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat nach dem Freispruch von NPD-Bundesvorstand Jens Pühse vom Vorwurf der Volksverhetzung Revision gegen das Urteil eingelegt. An der Rechtsauffassung der Anklagebehörde habe sich ganz und gar nichts geändert, hieß es. Das Landgericht hatte mit Mangel an Beweisen argumentiert. (rtr)