Strengere Prüfung

Künstlersozialkasse kontrolliert künftig Unternehmen und Versicherte strenger. Gesetz soll noch im März kommen

Kulturunternehmen, aber auch Wirtschaftsbetriebe und Behörden, die freiberufliche Künstler und Publizisten beschäftigen, sollen künftig mehr Geld in die Künstlersozialkasse einzahlen. Dies geht aus dem Entwurf zur Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes hervor, der Ende März im Bundestag beschlossen werden soll.

Das erfolgreiche Modell der Künstlersozialkasse (KSK) müsse den „wachsenden Finanzbedarf auch in Zukunft schultern können“, erklärte gestern Heinrich Tiemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die KSK übernimmt für freiberufliche Künster, Journalisten und Publizisten einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge.

Um noch mehr Verwerter in die Abgabenpflicht zu nehmen, sollen künftig laut Gesetzesnovelle die 3.600 Prüfer der Deutschen Rentenversicherung bei ihren routinemäßigen Betriebskontrollen auch die Abgabenpflicht gegenüber der KSK untersuchen. Bisher zahlen rund 56.000 Unternehmen in die KSK ein, weil sie freiberufliche Künstler und Publizisten beschäftigen. Meist handelt es sich dabei um Kulturunternehmen wie Galerien, Theater, Zeitungen.

Künftig sollen aber auch Dienstleistungs- und Industriebetriebe in die Pflicht genommen werden, die beispielsweise bei PR-Aktionen oder Messeauftritten freiberufliche Kulturschaffende beschäftigen. Generell müssen 5,1 Prozent der an Freiberufler ausgezahlten Honorarsummen als Abgabe in die KSK eingezahlt werden.

Von den aktuell über 140.000 KSK-Versicherten wiederum sollen jährlich statt bisher 2,5 künftig 5 Prozent angeschrieben und nach ihrer Einkommenssituation in den vergangenen vier Jahren befragt werden, so Tiemann. Dieser Nachweis solle sicherstellen, dass die KSK nicht missbraucht wird.

KSK-Versicherte geben jeweils im Vorfeld ihr geschätztes Einkommen für das kommende Jahr an, wonach ihr Beitrag für die Kranken- und Rentenversicherung bestimmt wird. Diese Sozialbeiträge sind etwa so hoch, als wären die Freiberufler fest angestellt. Die andere Hälfte, gewissermaßen der „Arbeitgeberbeitrag“ zur KSK, wird durch die Abgabe der Verwerter und einen Bundeszuschuss finanziert. Pflicht ist ein Mindesteinkommen von 3.900 Euro im Jahr, Berufsanfänger ausgenommen. BD