MIETERSCHUTZ
: BGH: Bei Hausverkauf leichter kündigen

KARLSRUHE | Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Mieterschutz bei einem beabsichtigten Hausverkauf gelockert. Nach einem Urteil vom Mittwoch müssen Mietgerichte sämtliche Einzelumstände prüfen, wenn ein Vermieter wegen des beabsichtigten Hausverkaufs Mietern kündigt. Dabei muss auch ein deutlich geringerer Verkaufspreis im vermieteten Zustand berücksichtigt werden. In einem Urteil von 2009 hatte der BGH noch auf die Sozialpflichtigkeit des Eigentums verwiesen. (dapd)