Erfolgshonorar bald für Anwälte

KARLSRUHE rtr ■ Anwälte können spätestens im nächsten Jahr mit ihren Mandanten Honorare aushandeln, die sich nach dem Erfolg im Prozess richten. Das bisherige Verbot solcher Erfolgshonorare sei zu restriktiv und zum Teil verfassungswidrig, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Daher müsse der Gesetzgeber bis zum 30. Juni 2008 zumindest Ausnahmen zulassen. Er könne das Verbot aber auch ganz kippen. Die Richter entschieden damit über die Klage einer Anwältin aus Sachsen. Sie hatte mit US-Mandanten für einen Prozess ein Erfolgshonorar vereinbart und war zu einer Geldbuße verurteilt worden. Das Urteil ist auf andere Kammerberufe wie Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer anwendbar. (Az.: 1 BvR 2576/04)