Der Freispruch

URTEIL Landgericht Mannheim spricht Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung frei – aber nicht wegen erwiesener Unschuld

Noch ist der Freispruch Jörg Kachelmanns nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat eine Woche Zeit, Revision zu beantragen. Ob sie dies tun wird, will die Behörde erst nächste Woche entscheiden. Auch die Nebenklägerin Sabine W. könnte Revision beantragen. In der Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) können aber nur noch Rechtsfragen behandelt werden. Die Zeugen werden nicht erneut angehört. Die Beweiswürdigung des Landgerichts Mannheim wäre grundsätzlich zu akzeptieren und könnte vom BGH nur bei groben Denkfehlern beanstandet werden. Im Kachelmann-Urteil sind bisher keine Rechtsfehler ersichtlich. Die Feststellung des Gerichts, dass die Beweise für eine Verurteilung nicht ausreichen, ist reine Beweiswürdigung und damit mit der Revision nicht angreifbar. Im Falle einer Verurteilung Kachelmanns wäre eine Revision der Verteidigung dagegen aussichtsreicher gewesen. Dann wäre etwa zur Sprache gekommen, dass sich Richter Michael Seidling nicht für befangen erklärte, obwohl er im gleichen Sportmilieu verkehrte wie der Vater von Sabine W. (chr)

AUS MANNHEIM CHRISTIAN RATH

Jörg Kachelmann wird nicht wegen Vergewaltigung verurteilt. Das Landgericht Mannheim entschied am Dienstag „in dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten.“. Der Vergewaltigungsvorwurf von Sabine W. (Name geändert), seiner ehemaligen Geliebten, konnte nicht mit ausreichender Sicherheit bewiesen werden. „Es blieben begründete Zweifel an der Schuld von Herrn Kachelmann“, sagte der Vorsitzende Richter Michael Seidling. Er betonte allerdings mehrfach, dass das Gericht der Frau keine falsche Beschuldigung vorwirft.

Juristisch gibt es keinen Freispruch erster und zweiter Klasse. Die Rechtswirkung eines Freispruchs ist immer dieselbe. Für die öffentliche Wahrnehmung macht es aber einen großen Unterschied, ob das Gericht die erwiesene Unschuld des Angeklagten feststellt oder nur wegen verbliebener Zweifel freispricht. So gesehen war das Kachelmann-Urteil eindeutig ein „Freispruch zweiter Klasse“. Etwas anderes war aber auch nicht zu erwarten. Schließlich hatte die Kammer unter Richter Seidling bisher immer gegen Kachelmann entschieden, zum Beispiel als das Verfahren eröffnet wurde.

Der Schweizer Wettermoderator Jörg Kachelmann war im März 2010 festgenommen worden. Der Anklage zufolge soll Kachelmann seine langjährige Geliebte einen Monat zuvor in ihrer Wohnung in Schwetzingen bei Heidelberg vergewaltigt haben. Der Ablauf des Abends blieb jedoch auch nach einem neunmonatigen Prozess mit 43 Verhandlungstagen umstritten.

Sabine W. sagte, sie habe Kachelmann auf sein Verhältnis zu einer anderen Frau angesprochen, Kachelmann habe dann mehrere Nebenbeziehungen zugegeben und sie wiederum die Beziehung mit Kachelmann für beendet erklärt. Dieser sei daraufhin in die Küche gegangen, habe ein Messer geholt und habe sie mit der Klinge am Hals vergewaltigt. Ganz anders jedoch die Schilderung Kachelmanns: Man habe zuerst einvernehmlich Sex gehabt, dann gab es beim Essen eine konflikthafte Aussprache, anschließend sei er gegangen. Die Anzeige sei am nächsten Morgen aus „Hass und Rache“ erfolgt, so die Verteidigung, weil sich Sabine W. betrogen und nun um ihre Lebensperspektive mit Kachelmann gebracht sah.

„Die menschliche Erkenntnismöglichkeit ist begrenzt“, sagte Richter Seidling bei der Urteilsbegründung. Deshalb sei unklar geblieben, ob der Geschlechtsverkehr zwischen Sabine W. und Kachelmann erzwungen war oder nicht. Sowohl Kachelmann als auch die Exfreundin hätten in Teilpunkten die Unwahrheit gesagt. Außerdem habe es für keine der beiden Versionen absolut sichere objektive Beweismittel gegeben, so Seidling.

Während Kachelmanns Verteidigung eine Strafverfolgung von Sabine W. wegen falscher Verdächtigung gefordert hatte, nahm das Gericht die als Nebenklägerin auftretende Frau ausdrücklich in Schutz. Es sei möglich, dass jemand in Randbereichen die Unwahrheit sage, der Kern der Aussage aber stimme.

W. musste im Ermittlungsverfahren zugeben, dass sie nicht erst am mutmaßlichen Tattag von einer Zweitbeziehung Kachelmanns erfahren hatte. Auch hielt das Gericht für möglich, dass W. Verletzungen, vor allem allzu symmetrische Kratzspuren, sich selbst zugefügt hat. Dies könne aber auch dem Ziel gedient haben, einen berechtigten Vorwurf glaubwürdiger erscheinen zu lassen, so die Richter.

„Es blieben begründete Zweifel an der Schuld von Herrn Kachelmann“

MICHAEL SEIDLING VORSITZENDER RICHTER

Umgekehrt betonte Richter Seidling mehrfach, dass auch Kachelmann in Details die Unwahrheit gesagt habe. Zudem sei er ein Manipulator gewesen, der Frauen an sich band, indem er ihnen eine gemeinsame Lebensperspektive vorspielte und sie „tief in ihrem weiblichen Erleben berühren konnte“, so Richter Seidling. Da aber Kachelmann der Angeklagte war, kam es vor allem auf die Zweifel an der Glaubwürdigkeit von Simone W. an. Er wurde vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. „Die Grundlage für eine Verurteilung war nicht tragfähig genug“, erläuterte der Richter.

Als der Freispruch verkündet wurde, brandete im Mannheimer Gerichtssaal Jubel und Beifall auf. Kachelmann nahm den Richterspruch dagegen regungslos hin. Sabine W. saß nach der Verkündung noch zusammengekauert auf ihrem Platz und verließ dann weinend den Gerichtssaal durch eine Seitentür.

Kachelmann bekommt Entschädigung für vier Monate Untersuchungshaft. Er war erst im Juli 2010 auf Intervention des Oberlandesgerichts Karlsruhe aus der U-Haft freigekommen.

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