ARBEITSGERICHT BERLIN
: Alte Leiharbeitstarife der CGZP verworfen

BERLIN | Auch ältere Tarifverträge christlicher Gewerkschaften für hunderttausende Leiharbeiter sind nicht gültig. Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) war auch in der Vergangenheit nicht tariffähig, urteilte das Arbeitsgericht Berlin. Als Konsequenz können viele Leiharbeitnehmer rückwirkend höheren Lohn verlangen, umgekehrt müssen Leiharbeitsfirmen mit Nachforderungen der Arbeitnehmer und auch der gesetzlichen Sozialkassen rechnen. (afp)