GERICHT IN MOSKAU
: Chodorkowskis Berufung abgewiesen

MOSKAU | Im Fall des inhaftierten Kremlkritikers und früheren Ölmanagers Michail Chodorkowski hat das Berufungsgericht das Urteil zu einer langjährigen Haftstrafe wegen Unterschlagung und Geldwäsche bestätigt und die Berufung abgewiesen. Gleichzeitig reduzierte es die Haftstrafe um ein Jahr. Die Gesamtstrafe betrage nun 13 Jahre und nicht wie im Dezember von der ersten Instanz festgelegt 14 Jahre Haft. Demnach kommt der heute 47-Jährige nicht 2017, sondern 2016 frei. (dapd,dpa)